Wann darf man Zähne nicht bleachen?

Wann dürfen Sie zähne nicht bleachen - welche Faktoren sprechen gegen ein Bleaching Titelbild

Zahnaufhellung – die besten 10 Zahnaufheller

Zähne selbst Zuhause aufhellen? Nichts leichter als das! Wir haben die Produkte selbst ausprobiert und den ultimativen Test gemacht und zeigen dir hier die 10 besten und effektivsten Mittel mit denen du deine Zähne selbst sorgenfrei aufhellen kannst.

Unser Versprechen an dich:

Zahnaufhellung Zähne

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Es gibt derzeit 10 Produkte, die wir zum Zähne bleachen für zu Hause empfehlen können.
Und das sind unsere Produkt & Testergebnisse:

Platz 1

Platz 2

Platz 3

Platz 4

Platz 5

Platz 6

Platz 7

Platz 8

Platz 9

Platz 10

DiamondSmile Zahnbleaching Set

Whitesensation Zahnaufhellung Set

Aktivkohle

Whitening Zahnpasta

Professionelle Zahnreinigung

Rügener Heilkreide

Whitening Pen von Superweiss

Bleaching Gel

Listerine Advanced White

Wasserstoffperoxid

Bild

Bleaching-Methode

Bleaching-Gel mit Zahnschiene

Bleaching-Gel mit Zahnschiene

Aufhellung durch Zähneputzen

Aufhellung durch Zähneputzen

Zahnarzt

Aufhellung durch Zähneputzen

Whitening Pen

Bleaching-Gel mit Zahnschiene

Mundspülung

Mundspülung

Ergebnis

Bis zu 10 Stufen

Bis zu 10 Stufen

3 – 4 Stufen

0 – 2 Stufen

4 – 5 Stufen

3 – 4 Stufen

0 – 3 Stufen

0 – 3 Stufen

0 – 1 Stufe

0 – 1 Stufe

Peroxidfrei

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Anwendungsdauer

10 Minuten / Tag

15 Minuten / 18 Tage

2 – 3 Minuten / Tag

2 – 3 Minuten / Tag

45 – 60 Minuten

2 – 3 Minuten / Tag

Bis 30 Minuten / Tag

20 – 45 Minuten / Tag

Kurz spülen

Kurz spülen

Preis

ab 59,99 €

ab 79,00 €

29,99 €

ab 13,50 € (5er Pack)

Zwischen 50 – 120 €

17,17 €

29,95 € / Pen

23,97 €

20,28 €

9,00 €

Wenn Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch weitestgehend gesund sind, kann bei Ihnen ein Zahnbleaching durchgeführt werden. Bleaching ist nicht invasiv (kein Substanzverlust), sicher und kann nach circa einem Jahr wiederholt werden.

Allerdings ist ein Bleaching nicht immer eine vielversprechende Idee. Gesundheitliche Gründen, wie Erkrankungen der Zähne oder des Zahnfleisches, sowie bei verschiedenen Vorschädigungen sollten Sie unbedingt davon Abstand nehmen. Es existieren unterschiedliche Gründe für den Ausschluss eines Bleachings, wie allgemeine und zahnmedizinische Kontraindikationen, die mit Ihrem Arzt geklärt werden müssen, bevor Sie mit einer Zahnaufhellung beginnen.

Je nachdem welche Zahnerkrankung oder Zahnschädigung vorliegt, kann Ihr Arzt andere Verfahren zur optischen Verbesserung Ihrer Zähne, einschließlich Zahnreparatur, vorschlagen. Beispiele hierfür wären Veneers, seltener Bonding oder Zahnkrone. Dazu aber später mehr

Welche Faktoren schließen ein Bleaching aus?

Faktoren, die Bleaching ausschließen, werden Kontraindikationen (Gegenanzeigen) genannt. Hierbei wird zwischen allgemeinen, gesundheitsbezogenen und zahnmedizinischen Faktoren unterschieden.

Allgemeine Faktoren

Hierzu zählen Faktoren wie Allergien, Medikamente, einige Krankheiten, Therapien sowie eine Schwangerschaft.

Einige möchten wir Ihnen nun genauer vorstellen:

  • Allergien gegen Stoffe (insbesondere Peroxide), die beim Bleaching verwendet werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kann ein Allergietest vor der ersten Bleaching-Behandlung – egal, ob Sie sich für eine Zahnaufhellung beim Zahnarzt oder für ein Home-Bleaching entscheiden – nicht schaden.
  • Bei der Einnahme von Medikamenten, die Zahnverfärbung oder Zahnschäden verursachen (z.B. Antibiotika, entzündungshemmenden Medikamente, immunsuppressiven Medikamente, sowie blutdrucksenkende Medikamente) sollten Sie auf ein Bleaching zunächst verzichten und mit Ihrem Zahnarzt geeignete Alternativen besprechen.
  • Beim Vorhandensein bestimmter Krankheiten ist ein Zahnbleaching nicht ratsam. Das gilt insbesondere dann, wenn die Krankheiten Zahnverfärbung verursachen oder die Zähne schädigen. Beispiele hierfür wären Diabetes, Mundkrebs, Anämie, Anorexie, Bulimie, vorhandene Mundtrockenheit (Xerostomie), Autoimmunerkrankung Sjögren’s Syndrom, HIV, AIDS und Leukämie.
  • Im Falle von Therapien wie einer Chemotherapie und Bestrahlung wird von einem Bleaching dringend abgeraten, da die Therapien Ihre Zähne, den Zahnschmelz und das Dentin bereits stark beansprucht.
  • Während der Schwangerschaft und Stillzeit ist ein Zahnbleaching nicht empfohlen. Die Wirkstoffe der Zahn-Bleaching Behandlung können das Zahnfleisch angreifen. Gerade bei Schwangeren ist die Anfälligkeit für Zahnfleischentzündung und das Risiko für Karies sehr hoch.

Zahnmedizinische Faktoren

Hierzu zählen Kontraindikationen, verursacht durch schlechte Mundhygiene, Erkrankungen der Zähne und des Mundraums sowie Zahnbehandlungen:

  • Erhöhte Kälte- oder Wärmeempfindlichkeit der Zähne.
  • Karies, bei dem das Bleaching-Mittel ins Zahninnere eindringen und den Zahn-Nerv verätzen kann.
  • Erkrankungen der Mundschleimhäute.
  • Zahnfleischentzündungen (Gingivitis),
  • bakterielle Zahnfleischentzündung (Parodontitis).
  • Erkrankungen des Kiefergelenks.
  • Kieferorthopädische Apparaturen und Implantate im zu behandelnden Bereich.
  • Verfärbungsprobleme der Zähne durch Tetracyclin.
  • Risse im Zahnschmelz und frei liegende Zahnhälse bergen das Risiko bergen, dass Bleaching-Mittel zu tief in den Zahn gelangt und nachhaltige Schäden anrichtet.
  • Undichte Zahnfüllungen.
  • Füllungen, Brücken oder Kronen im sichtbaren Frontzahnbereich.
  • Amalgam-Füllungen, da sie zu einer verstärkten Freisetzung des in diesen Füllungen enthaltenen Quecksilbers, Kupfers oder Zinns in der Mundhöhle führen können.

Alternativen zum Bleaching: Was tun, wenn ein klassisches Bleaching nicht infrage kommt?

Bei Ihnen wurden Zahnerkrankungen oder Zahnschädigungen festgestellt, aber Sie möchten Ihren Traum von weißen und schönen Zähnen nicht aufgeben?

Kein Grund zur Traurigkeit: das müssen Sie nicht!

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige Alternativen zum Bleaching kurz vorstellen. Eine detaillierte Beratung übernimmt gerne Ihr Zahnarzt vor Ort. Zunächst: Alternativen Verfahren zur Verbesserung Ihrer Zahnoptik sind in der Regel invasiv (mit Zahnverlust verbunden), deswegen sollten die Verfahren nur dann angewendet werden, wenn es wichtige Gründe dafür gibt.

Sehr verbreitet sind die sogenannten Veneers. Hierbei handel es sich um das am wenigsten invasive Alternativverfahren für Zahnreparatur und Verbesserung des Aussehens. Als eine hauchdünne, maßgeschneiderte Verblendschale wird ein Veneer über die Vorderfläche des Zahns gelegt, um das Erscheinungsbild der Zähne zu verbessern. Veneers können sogar abgenutzten Zahnschmelz, ungleichmäßige Ausrichtungs- oder Abstandsprobleme, Verfärbungen, Form, Größe oder Länge, Chips oder Risse korrigieren.

Aber Vorsicht: Die Platzierung der Veneers erfordert die dauerhafte Veränderung – oder “Formgebung” Ihrer verfärbten, bzw. problematischen Zähne.

Der Hauptunterschied zwischen Veneers zu normalen Zahnkronen besteht darin, dass ein Veneer nur die Außenseite des Zahnes bedeckt und dadurch der Zahn nur minimal geschliffen werden muss. Mit einem aufwändigen Klebeverfahren wird ein Veneer im Anschluss auf der Zahnoberfläche befestigt.

Anwendungsmöglichkeiten der Veneers zur Verbesserung des Aussehens der Zähne umfassen:

  • Behebung der Verfärbung der Zähne aufgrund von Wurzelbehandlungen.
  • Bei Zahnflecken von Tetracyclin oder anderen Medikamenten.
  • Zahnverfärbung bedingt durch übermäßiges Fluorid.
  • Behebung der Verfärbung durch große Harzfüllungen, Zahnabnutzung, abgebrochene oder gebrochene Zähne.
  • Bei Zähnen, die falsch ausgerichtet, uneben oder unregelmäßig geformt sind (z. B. Krater oder Ausbuchtungen).
  • Wenn zwischen den Zähnen Lücken sind, um den Raum zwischen diesen Zähnen zu schließen.

Fachmännisch durchgeführt können Veneers bis zu 15 Jahre bestehen bleiben, bevor sie ersetzt werden müssen.

Fazit: Vor dem Bleaching unbedingt Zahngesundheit überprüfen

Wenn Sie dich dafür entschieden haben, ein Bleaching durchzuführen, sollten Sie zuvor unbedingt die Zahngesundheit durch einen Zahnarzt überprüfen lassen, um unerwünschte Begleiterscheinungen zu vermeiden.

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